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Anwaltsblog Rechtsblog der Kanzlei Rabe Kirsche & Kollegen

Autounfall: Wie verhalte ich mich richtig?

22. April

Sie waren in einen Unfall verwickelt oder möchten sich für den Ernstfall mit den richtigen Verhaltensregeln vertraut machen? Wenn es im Straßenverkehr kracht, ist dies für alle Beteiligten zunächst eine Stresssituation.

Nichtsdestoweniger ist es wichtig, direkt nach dem Unfall die richtigen Schritte einzuleiten. Doch was ist eigentlich genau zu tun? Wir von der Kanzlei Rabe Kirsche & Kollegen erklären Ihnen, welches Verhalten nach einem Autounfall angebracht und notwendig ist.

Prioritäten setzen: das richtige Verhalten am Unfallort

Verletzte versorgen, Unfallstelle absichern oder doch lieber den Notarzt rufen – was ist zuerst zu tun? Nach einem Unfall gilt es, die richtigen Prioritäten zu setzen. Folgende Reihenfolge sollten Sie dabei unbedingt beachten:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Das Wichtigste ist zunächst, durch das Einschalten der Warnblinkanlage, das Anlegen einer Warnweste und das Aufstellen eines Warndreiecks Folgeunfälle zu vermeiden.
  2. Wenn nur Sachschäden entstanden, sollten Sie sich zuerst die Namen, Telefonnummer und Anschriften von Zeugen notieren, Fotos vom Endstand der Fahrzeuge und der Unfallstelle machen, damit Sie dies später beweisen können. Danach beräumen Sie die Unfallstelle. Sie sollten die Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand abstellen.
  3. Wenn, Personenschäden vorhanden, wählen Sie den Notruf und schildern Sie die Unfallsituation sowie den Zustand der Verletzten.
  4. Leisten Sie Erste Hilfe, bis der Notdienst eingetroffen ist. Oft können Minuten darüber entscheiden, ob die Opfer überleben.
  5. Tauschen Sie anschließend die Versicherungsdaten mit den anderen Beteiligten aus.
  6. Füllen Sie den europäischen Unfallbericht aus! Dies ist eine wichtige Vorlage, damit Sie nichts vergessen und sollte stets im Auto mitgeführt werden.

Wann sollte ich die Polizei rufen?

Grundsätzlich besteht bei einem Verkehrsunfall keine Pflicht, die Polizei zu rufen, sofern alle Beteiligten damit einverstanden sind. Allerdings müssen die Unfallbeteiligten dann selbst alle notwendigen Daten, wie z.B. Name und Adresse, untereinander austauschen.

Handelt es sich um einen Unfall mit Personenschaden, empfehlen wir dringend, die Polizei zu rufen. Denn verletzten Personen ist es unter Umständen nicht möglich, die notwendigen Feststellungen zu treffen und Fragen zum Unfallhergang zu beantworten.

Unabhängig davon gilt: Wenn einer der Beteiligten die Polizei rufen möchte, um alle relevanten Informationen aufzunehmen, kann er das in jedem Fall tun. Die anderen Parteien müssen dann warten, bis die Beamten eingetroffen sind.

Muss ich die Versicherung einbeziehen?

Auch in Bezug auf die Versicherung ist das richtige Verhalten nach einem Unfall wichtig. Denn bei Fehlern Ihrerseits kann die gegnerische Versicherung die Zahlung verweigern. Damit die Versicherungen beider Parteien den Unfallhergang besser nachvollziehen können, müssen Sie einen möglichst präzisen Unfallbericht erstellen. Im Idealfall untermauern Sie Ihren Bericht mit Fotos der Situation und einer Unfallskizze.

Vermeiden Sie es, ein spontanes Schuldeingeständnis abzugeben – selbst, wenn Sie der Meinung sind, den Unfall verschuldet zu haben. Sie befinden sich direkt nach dem Erlebnis möglicherweise unter Schock und können die wahrhaftigen Begebenheiten nicht richtig einschätzen. Innerhalb einer Woche nach dem Autounfall sollten Sie Ihre Versicherung informieren, damit diese den Fall neutral prüfen und die Schadensregulierung in die Wege leiten kann.

Wie kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen?

Das Hinzuziehen eines Anwalts ist sinnvoll, um die Ihnen zustehenden Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durchzusetzen. In unserer Kanzlei finden Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Ihnen von der Auslagenpauschale bis zur Wertminderung kompetent zur Seite steht.

Wir stellen eine korrekte Schadensabwicklung sicher und regulieren den Unfall so, dass Sie Ihren rechtlichen Anspruch erhalten.

Europäischen Unfallbericht (pdf, 115 KB)

Rechtsprechung zu Problemen beim unterjährigen Wechsel der wöchentlichen Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Bei einem unterjährigen Wechsel der Anzahl der Arbeitstage in der Kalenderwoche ist der Urlaubsanspruch für das betreffende Kalenderjahr unter Berücksichtigung der einzelnen Zeiträume der Beschäftigung und der auf sie entfallenden Wochentage mit Arbeitspflicht umzurechnen. BAG 19.3.2019 – 9 AZR 406/17
Bei der unterjährigen Änderung der Arbeitszeitregelung ist diese jahresbezogen zu betrachten, welche die Anzahl der in den einzelnen Zeitabschnitten vorgesehenen Arbeitstage berücksichtigt. BAG 19.3.2019 – 9 AZR 406/17
Umrechnung gem. § 3 Abs.1 BurlG
24 Werktage(20 AT) Urlaub x Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht
---------------------------------------------------------------------------
312 Werktage(260 Arbeitstage)
Wann besteht Arbeitspflicht (unbezahlter Sonderurlaub, Krankheit, Elternzeit, Altersteilzeit, Kurzarbeit? BAG 19.3.2019, 9 AZR 406/17 Rn. 37; BAG 24.9.2019, 9 AZR 481/18; BAG 19.3.2019, 9 AZR 406/17 Rn. 37; BAG 30.11.2021 ,9 AZR 225/21, BAG 30.11.2021, 9 AZR 234/21

Was muss der Arbeitgeber tun, damit der Urlaubsanspruch am Jahresende verfallen
kann, wenn ein Arbeitnehmer ihn im Urlaubsjahr nicht beansprucht hat? BAG 19.2.2019, 9 AZR 423/16
Wie bindet der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch wirksam an das Urlaubsjahr, damit der Anspruch verfallen kann?
Arbeitsrecht: Was darf man machen, wenn man krankgeschrieben ist?

22. Mai

Trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einkaufen, Sport machen oder verreisen – geht das? Und was, wenn der Chef Sie sieht? Drohen dann laut Arbeitsrecht Abmahnung und Kündigung? Viele Arbeitnehmer sind unsicher, was sie während einer Krankschreibung tun dürfen und was nicht. Wir von der Kanzlei Rabe Kirsche & Kollegen in Leipzig klären im Folgenden für Sie alle Fragen rund um die Krank­schreibung.

Was krankgeschriebene Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht tun dürfen

Viele Arbeitnehmer kennen das Dilemma: Man ist krankgeschrieben, würde aber gerne hinausgehen, an die frische Luft, Einkäufe erledigen, ins Kino oder sogar verreisen. Was aber, wenn man dabei zufällig dem Chef in die Arme läuft? Oder unbeschwert in den sozialen Medien Bilder davon postet? Droht dann Ärger mit dem Arbeitgeber? Wenn das vom Arzt verordnete Nichtstun in Langeweile umschlägt, ist das kein Grund zum Verzweifeln.

Denn auch krankgeschrieben darf man jede Menge Unternehmen, wenn bestimmte Faktoren zutreffen. Verhalten, das die Gesundung fördert, ist laut Arbeitsrecht trotz Krankschreibung erlaubt. Dieses besagt: genesungswidriges Verhalten ist während der Krankschreibung tabu. Das bedeutet, dass alles, was die Genesung behindert oder verhindert, verboten ist.

Meist handelt es sich dabei um Dinge, die der Arzt explizit untersagt hat. Manchmal aber auch um Aktivitäten, die man mit gesundem Menschenverstand unterlassen würde. Was man darf, wenn man krankgeschrieben ist, hängt also maßgeblich von der Erkrankung ab.

Zulässige Aktivitäten nach Art der Krankheit

Ansteckende Krankheiten oder Erkrankungen, bei denen der Arzt Bettruhe verordnet, sind ein klarer Fall. Trifft das auf Sie zu, sollten Sie das Haus möglichst nicht verlassen. Als Ausnahme gelten der Besuch beim Arzt und in der Apotheke. Schon ein Abstecher in den Supermarkt könnte verhängnisvoll werden.

Sind Sie erkältet, sollten Sie sich schonen. Aber ein Spaziergang an der frischen Luft oder kurze Erledigungen in der Stadt sind in Ordnung und gelten nicht als genesungswidriges Verhalten. Anders sieht es aus, wenn Sie ausgiebig im Fitnessstudio schwitzen oder sich die Nacht beim Feiern um die Ohren schlagen würden. Denn beide Dinge können dazu führen, dass sich die Erkältung verschlimmert. Würde Ihr Arbeitgeber Sie dabei ertappen, könnte Ärger drohen.

Ist die Krankschreibung wegen eines gebrochenen Armes, Rückenproblemen oder Sehnenentzündungen erfolgt, dürfen Sie relativ viel unternehmen. Vorausgesetzt, die Freizeitaktivitäten belasten die erkrankte Körperregion nicht. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie während der Krankschreibung eine Vielzahl an Aktivitäten betreiben, beispielsweise:

  • Der Gang ins Kino
  • Ein Restaurantbesuch
  • Ein Vorstellungsgespräch
  • Oder der Besuch einer Weiterbildung

Auch bei einer Krankschreibung wegen Burn-out, Depressionen oder anderen psychischen Problemen sind viele Freizeitaktivitäten erlaubt. Wichtig ist nur, dass die Tätigkeiten Ihrer Genesung dienen. Sie dürften beispielsweise Sport machen, sich mit Freunden treffen oder in bestimmten Fällen auch verreisen.

Was darf man am letzten Abend vor Wiederaufnahme der Arbeit tun?

Nicht nur die Freizeitaktivität spielt eine Rolle, sondern auch, wann sie ausgeführt wird. Am letzten Abend vor Wiederaufnahme der Arbeit lässt der Status Ihrer Gesundung alle Aktivitäten zu, schließlich gehen Sie am nächsten Morgen wieder zur Arbeit. Folglich dürfen Sie an diesem Abend feiern, Sport treiben oder auf den Weihnachtsmarkt gehen – nichts gilt mehr als genesungswidrig.

Darf der Chef arbeitsunfähige Arbeitnehmer kontrol­lieren?

Dass Arbeit­geber Ihre Mitarbeiter kontrollieren und Krankschreibungen infrage stellen, kommt immer wieder vor. Typischerweise wird in Verdachtsfällen der Medizi­ni­sche Dienst der Krankenversicherung einge­schaltet. Arbeitsunfähig gemeldete Arbeitnehmer werden anschließend vom medizi­nischen Dienst vorgeladen und ein ärztliches Gutachten wird erstellt. Einige Arbeitgeber setzen auf andere Methoden (Informationen anderer Beschäftigter, Durchsicht der Aktivitäten in den sozialen Medien oder Detektive). Kommt durch diese Art der Kontrolle heraus, dass Sie gar nicht krank sind, könnte Ihnen wegen Betrugsversuchs eine Kündigung drohen.

Was man auf keinen Fall während der Krankschreibung tun darf

Krank­ge­schrieben bedeutet arbeitsunfähig. Das gilt auch für Nebentätigkeiten oder selbstständige Tätigkeiten. Wenn Sie krankgeschrieben sind, dürfen Sie keinerlei Tätigkeiten nachgehen, um Ihren Verdienst aufzu­bessern. Erfährt Ihr Arbeit­geber davon, dass Sie krankgeschrieben woanders arbeiten, droht eine fristlose Kündigung.

Kündigung wegen Freizeitaktivitäten während der Krankschreibung

Jetzt dürften Sie ein Bild davon haben, was genesungswidriges Verhalten in Ihrem Fall bedeutet. Eine Abmahnung und Kündigung könnten Ihnen dennoch drohen. Grund dafür ist, dass Ihr Arbeitgeber zwar weiß, dass Sie krankgeschrieben (also arbeitsunfähig) sind, allerdings nicht warum. Denn die Erkrankung wird in der Regel geheim gehalten.

Daher kann es vorkommen, dass Vorgesetzte Ärger machen, wenn Sie ihre krankgeschriebenen Arbeitnehmer in der Stadt treffen oder in den sozialen Medien neue Bilder von Freizeitaktivitäten sehen. Grundsätzlich gilt aber, dass genesungswidriges Verhalten in aller Regel nicht für eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung reicht. Damit eine fristlose Kündigung wirksam ist, müsste es sich um extrem genesungswidriges Verhalten handeln (Beispiel: Sie sind wegen eines Rückenleidens krankgeschrieben und gehen zum Bungee-Jumping). Andernfalls könnte zwar eine Abmahnung oder Kündigung erfolgen, vor Gericht hätte die Kündigung allerdings kaum Bestand.

Tipp: Wenn Sie sich absichern wollen, können Sie besondere Freizeitaktivitäten mit Ihrem Arzt besprechen und sich schriftlich bescheinigen lassen, dass es sich dabei nicht um genesungswidrige Aktivitäten für Sie handelt.
Sollte Ihr Arbeitgeber Sie abmahnen oder sogar kündigen, während Sie krankgeschrieben sind, wenden Sie sich umgehend an unsere Anwälte in der Kanzlei Rabe Kirsche & Kollegen in Leipzig.

Was muss ein rechtssicherer Arbeitsvertrag beinhalten?

22. Januar

Wer einen Arbeitsvertrag erstellt, möchte natürlich sichergehen, dass dieser alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und die darin verwendeten Klauseln rechtsgültig sind. Schließlich ist ein solcher Arbeitsvertrag die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses und definiert die Rechte und Pflichten der beiden Parteien. Um einen rechtskräftigen Vertrag zu erstellen, müssen die darin enthaltenen Klauseln fehlerfrei und rechtskonform formuliert sein. Ist dies nicht der Fall und es werden obligatorische Inhalte außer Acht gelassen, so kann der Vertrag für ungültig erklärt werden.

Auch der mündliche Abschluss eines Arbeitsvertrags ist möglich, insbesondere dann, wenn eine schnelle und unkomplizierte Übergangslösung gesucht wird. Allerdings muss dieser innerhalb einer gesetzlichen Frist von vier Wochen schriftlich durch den Arbeitgeber ausdefiniert werden. Sie stehen vor der Frage, wie Sie einen rechtsgültigen Vertrag erstellen, welche Klauseln obligatorisch sind und welche besser vermieden werden sollten? Wir von der Kanzlei Rabe Kirsche & Kollegen aus Leipzig erklären es Ihnen im Detail.

Was ist bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags zu beachten?

Zwar gilt bei der Erstellung von Arbeitsverträgen grundsätzlich Vertragsfreiheit, doch tatsächlich ist die Gestaltungsfreiheit relativ beschränkt. Das bedeutet: Der Vertrag ist formfrei und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer können nach § 105 Gewerbeordnung (GewO) selbst über Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrags entscheiden. Gleichzeitig müssen Sie aber bei der Formulierung zahlreiche gesetzliche Vorschriften beachten. Werden diese missachtet, kann dies zur Ungültigkeit einzelner Bestimmungen oder des gesamten Vertrags führen. Damit dies nicht geschieht, ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen.

Welche Inhaltsvorschriften gelten für einen rechtskräftigen Arbeitsvertrag?

Gemäß § 2 Nachweisgesetz (NachwG) müssen folgende Inhalte aufgenommen werden, damit das Dokument rechtskräftig ist:

  • Name, Anschrift & Geschäftsführer des Unternehmens
  • Name & Adresse des Arbeitnehmers
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort
  • Allgemein gehaltener Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Unterschrift des Arbeitgebers & -nehmers sowie Datum & Ort der Vertragsschließung

Welche Klauseln sind empfehlenswert?

Unter einer Vertragsklausel versteht man einen schriftlich standardisierten Text innerhalb eines Vertrags, der alle relevanten Vorgaben bezüglich eines Arbeitsverhältnisses fixiert. Solche Klauseln erfüllen bestimmte Regelungsziele, um Streitpotenziale zu mindern und Meinungsverschiedenheiten oder eine gegensätzliche Auslegung des Arbeitsvertrages zu verhindern.

Dementsprechend wichtig ist eine korrekte Formulierung der Klauseln. Sind diese unvollständig oder nicht rechtskräftig, können sie exakt das Gegenteil bewirken und im schlimmsten Fall zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags führen. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Klauseln zu berücksichtigen sind, sollten Sie in jedem Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Wir stehen Ihnen in unserer Kanzlei in Leipzig gerne zur Seite, um die Formulierungen auf die spezifischen Sachverhalte Ihres Arbeitsverhältnisses anzupassen.

Die wichtigsten Klauseln im Überblick:

Vertragsdauer, Befristung & Probezeit

Im Vorfeld sollte entschieden werden, ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet sein soll. Bei einer Befristung wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf einer bestimmten Zeit automatisch beendet, ohne dass eine Kündigung notwendig ist. Bei einem unbefristeten Vertrag kann das Arbeitsverhältnis nur einvernehmlich über einen Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung beendet werden. Darüber hinaus können die beiden Parteien eine Probezeit vereinbaren, um Einsatz, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des neuen Mitarbeiters zu testen. Innerhalb dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis kurzfristig beendet werden, sollten die Erwartungen einer Seite nicht erfüllt werden.

Tätigkeitsbeschreibung & Versetzungsklausel

Mittels einer Klausel kann das Tätigkeitsfeld des Arbeitnehmers beschrieben werden. Allerdings sollten Sie hier nicht zu sehr ins Detail gehen, um die Aufgaben-Spannweite des Arbeitnehmers nicht einzuschränken. Eine Versetzungsklausel gestattet dem Arbeitgeber weiterhin, den Mitarbeiter an einen anderen Arbeitsort oder in eine andere Abteilung zu versetzen.

Arbeitszeit, Pausen & Überstunden

Die Arbeitszeitklausel regelt vertraglich die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Auch eine Pausenregelung (z. B. dass Pausen nicht zur Arbeitszeit zählen) kann dem hinzugefügt werden. Zudem ist zu definieren, wie mit geleisteten Überstunden umgegangen wird. Werden diese durch Freizeit oder durch zusätzliche Vergütung abgegolten?

Weitere wichtige Klauseln bezüglich der Höhe des Gehalts, der Kündigungsfrist, dem Urlaub sowie der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit sind ebenfalls im Arbeitsvertrag zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Nebentätigkeiten und Abschlussfristen. Gerne erklären Ihnen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in einem persönlichen Gespräch, wie die Muster-Formulierungen für die einzelnen Punkte auszusehen haben.

Widerspruch gegen eine Abmahnung einlegen: Kennen Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer?

22. Januar

Unter einer Abmahnung versteht man im Arbeitsrecht die Beanstandung eines arbeitsvertragswidrigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers. Hierbei muss der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer in einer deutlichen Art und Weise Leistungsmängel beanstanden und darauf hinweisen, dass eine Wiederholung des abgemahnten Verhaltens das bestehende Arbeitsverhältnis gefährdet. So wird der Arbeitnehmer an seine Pflichten erinnert und vor etwaigen negativen Rechtsfolgen gewarnt.

Ist die Abmahnung aus Sicht des Arbeitnehmers ungerechtfertigt, so kann er gegen diese Widersprüche in Form einer Gegendarstellung einlegen. Diese bietet die Möglichkeit, eine Mahnung richtigzustellen und dadurch das bestehende negative Gesamtbild zu korrigieren. Entschließt sich ein Arbeitnehmer zu einer solchen Gegendarstellung, kann er diese dem Arbeitgeber zuleiten. Liegt eine unberechtigte Abmahnung vor, empfiehlt sich in jedem Fall das frühzeitige Hinzuziehen eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Wir beraten Sie gerne persönlich in unserer Kanzlei Rabe Kirsche & Kollegen in Leipzig.

Welches Fehlverhalten kann der Arbeitnehmer abmahnen?

Eine Abmahnung ist dahingehend relevant, dass sie die Voraussetzung für eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung ist. Dabei können folgende arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen vom Arbeitnehmer abgemahnt werden:

  • Unerlaubte Nebentätigkeit
  • Weigerung, klare Arbeitsanweisungen zu befolgen
  • Verstöße gegen betriebliche Rauch- & Alkoholverbote
  • Privattelefonate & private Internetnutzung
  • Parteipolitische Betätigung im Betrieb

Ob in Ihrem persönlichen Fall eine Abmahnung unberechtigt ist und Sie Widerspruch einlegen sollten, können wir in einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei in Leipzig klären. Sprechen Sie unsere Rechtsanwälte gerne darauf an.

Was muss ein Widerspruch beinhalten?

Legt der Arbeitnehmer Widerspruch gegen eine Abmahnung ein, so muss er in seiner schriftlichen Erklärung inhaltlich Bezug zu dieser nehmen. Äußerungen außerhalb dieses Rahmens machen den Widerspruch rechtsmissbräuchlich, sodass der Anspruch auf Beifügung zur Personalakte entfällt. Ebenfalls kann eine Erklärung zurückgewiesen werden, die zu ausschweifend oder beleidigend ist. Zusätzlich zur schriftlichen Erklärung kann der Arbeitnehmer verlangen, dass weitere schriftliche Unterlagen zur Personalakte hinzugefügt werden. Darunter fallen z. B. Erklärungen anderer Mitarbeiter zum abgemahnten Vorfall oder Verhalten.

Wie funktioniert eine Gegendarstellung?

Generell ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, gegen eine unberechtigte Abmahnung Widerspruch einzulegen. Daher besteht keine Frist, innerhalb derer eine Gegendarstellung erfolgen muss. Auch, wenn der Arbeitnehmer nichts gegen die Abmahnung unternimmt, kann der Arbeitgeber nicht automatisch davon ausgehen, dass die erhobenen Vorwürfe eingeräumt wurden. Entgegen der Annahme vieler Arbeitgeber deutet das Untätig bleiben des Mitarbeiters daher nicht auf die Richtigkeit der Abmahnung hin. Allerdings ist es aus Sicht des Mitarbeiters durchaus von Vorteil, wenn dieser gegen eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung Widerspruch einlegt. Schließlich kann dieser dadurch offenkundig falsche Vorwürfe gegen seine Person beseitigen und das negative Bild, das durch die Abmahnung entstanden ist, korrigieren.

Der Weg der Klage als weitere Rechtsschutzmöglichkeit

Üblicherweise kommt eine Gegendarstellung ohne den Klageweg aus. Allerdings kann der Arbeitnehmer auch den Weg der Klage verlangen, um eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus seinen Personalunterlagen zu entfernen. Eine Abmahnung ist unberechtigt, wenn sie nicht ordnungsgemäß bzw. unverhältnismäßig zustande gekommen ist,
falsche Tatsachenbehauptungen enthält oder falsche Bewertungen oder pauschale Vorwürfe enthält.

Sollte es im Ernstfall zu einem Prozess kommen, so muss der Arbeitgeber beweisen, dass die von ihm ausgesprochene Mahnung begründet ist.

Verzichtet der Arbeitnehmer gänzlich darauf, Widerspruch einzulegen, so sollen diesem dadurch in keinster Weise Nachteile entstehen. Meist ist es von taktischen Gesichtspunkten abhängig, ob eine Gegendarstellung für einen bestimmten Fall sinnvoll ist. Insbesondere im Hinblick auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung sollten Sie eine Rechtsberatung heranziehen, um von der Erfahrung eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalts zu profitieren.

Kündigung erhalten: Tipps, auf was Sie nun achten müssen

22. November

Das Kündigungsschreiben kann jeden Arbeitnehmer irgendwann erreichen und zu schlaflosen Nächten führen. Ein Arbeitsverhältnis bedeutet nicht nur Struktur im Alltag, Wertschätzung und soziale Kontakte, sondern dient auch als Existenzgrundlage für das Leben innerhalb der Gesellschaft. Deshalb kann der Erhalt einer solchen Nachricht durchaus zu Angst und Verunsicherung führen.

Dabei ist es gerade in einer solch heiklen Situation entscheidend, alle Optionen realistisch abzuwägen, um so die optimale Lösung für jede individuelle Lebenssituation zu finden. Wir, die Kanzlei Rabe Kirsche & Kollegen, haben als Fachanwälte für Arbeitsrecht schon viele Kündigungsfälle betreut und stehen auch Ihnen gerne zur Seite. Einige Tipps, wie Sie auf Kündigungsschreiben am besten reagieren, erhalten Sie hier bei uns.

Die ersten Schritte nach dem Erhalt

Zunächst ist es wichtig, dass in einer solchen Situation keine überstürzten Entscheidungen getroffen werden. Es dauert ein paar Tage, bis alle Optionen, die sich Ihnen nun bieten, ausgelotet sind – und die Auseinandersetzung mit diesen Möglichkeiten sollte in Ruhe erfolgen, da Sie so:

  • Keine Klage ankündigen, die keinerlei rechtliche Grundlage hätte,
  • Erfahren, was aus juristischer Sicht Ihre Rechte und Pflichten sind und
  • Die erste Wut und Frustration sacken lassen können.

Zunächst müssen Sie eine Meldung bei der Agentur für Arbeit vornehmen, damit der Anspruch der Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann und Sie weiterhin im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind. Diese Meldung sollte spätestens am dritten Tag nach Zustellung des Briefes vom Arbeitgeber erfolgen, um eine Sperrzeit zu vermeiden. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. Denn während der Klärungsphase kann durch die Bezüge die Existenz gesichert und parallel der Arbeitsmarkt in Augenschein genommen werden. Wollten Sie sich immer schon einmal neu orientieren? Dann ist nun genau die richtige Gelegenheit dafür.

Im Anschluss ist die Begründung der Kündigung auf Gültigkeit zu prüfen, um zu entscheiden, ob eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden kann. Diese ist zum Beispiel bei formalen Fehlern im Schreiben, aber auch bei einer Schwangerschaft und weiteren Umständen erfolgversprechend.

Wann sollte ein Jurist involviert werden?

Um zu beurteilen, ob eine Kündigung sowohl formell als auch inhaltlich den gesetzlichen Ansprüchen genügt, ist die Hilfe eines Anwalts, der sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat, empfehlenswert. Der Gesetzgeber stellt einige Ansprüche an eine Kündigung, die es zu prüfen gilt. Sollten Zweifel bestehen, ist eine Kündigungsschutzklage der richtige Schritt. Die Klage muss dabei innerhalb einer Frist von drei Wochen eingereicht werden.

Ein Jurist vertritt Sie hierbei und sorgt auch dafür, dass Sie sich mit der neuen Situation arrangieren können und Ihnen alle Optionen aufgezeigt werden. Dazu gehören auch eine mögliche Einigung mit dem Arbeitgeber und die Möglichkeit, eine Abfindung in Anspruch zu nehmen. Durch einen Anwalt wird auch die Option geboten, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Durch diese ersparen Sie sich die Anstrengung, die eine gerichtliche Auseinandersetzung bedeuten kann. Das Hinzuziehen eines Anwalts sorgt folglich dafür, dass Sie sich auf die wesentlichen Aspekte konzentrieren können – und dennoch Ihre Rechte wahrnehmen.

Was tun, wenn bei mir eingebrochen wurde?

18. September

Über 150.000 Einbrüche finden in Deutschland jährlich statt – es ist also leider nicht unwahrscheinlich, dass in Ihrem Haushalt oder in einem Haushalt in Ihrer Umgebung ein Einbruch erfolgt. Panik und unbedachtes Handeln sind in dieser Situation nicht ungewöhnlich. Ein Einbruch kann verschiedene Formen und Konsequenzen haben, oftmals sieht sich der Betroffene daraufhin einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüberstehen. Im Ernstfall ist es daher sinnvoll, nach Beratung und Unterstützung zu suchen, beispielsweise einen Anwalt für Strafrecht. Wir, die Rechtsanwälte Rabe Kirsche & Kollegen aus der Stadt Leipzig, leisten Ihnen in diesem Fall rechtlichen Beistand und beraten Sie kompetent.

Verschiedene Tatbestände nach verschiedenen Einbrüchen

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wird einem Einbrecher im deutschen Rechtssystem nicht der Einbruch als solcher, sondern damit einhergehende Straftaten zur Last gelegt. In Abhängigkeit vom Ausmaß des Einbruchs werden hierbei einige Formen unterschieden:

  1. Wenn eingebrochen, aber nichts entwendet wird: Hausfriedensbruch
  2. Bei andauernder Beobachtung oder dem Anbringen von Kameras in einem fremden Haushalt: Stalking
  3. Bei einem direkten Angriff des Einbruchsopfers: Körperverletzung oder Beleidigung
  4. Wenn eingebrochen und dabei etwas entwendet wird: Diebstahl
  5. Wenn im Zuge des Einbruchs etwas beschädigt wird: Sachbeschädigung

Für verschiedene Situationen nach und während des Einbruchs gibt es bestimmte Grundregeln, an die Sie sich halten sollen, um die negativen Auswirkungen des Einbruchs möglichst gering zu halten.

Was tun, wenn der Einbrecher noch im Haus ist?

In der Regel gehen Täter davon aus, dass das Haus oder die Wohnung, in die sie einbrechen, leer ist. Sollten Sie als Betroffener sich jedoch unbemerkt vom Täter in den eigenen vier Wänden aufhalten, ist eine defensive Verhaltensweise empfehlenswert. Auch wenn es laut dem deutschen Gesetz erlaubt ist, sich in Notsituationen zu verteidigen, ist der Rückzug in der Regel die klügere Lösung. Wenn möglich, sollten Sie das Haus verlassen und sofort die Polizei informieren. Sollte es unweigerlich zu einer Begegnung mit dem Täter kommen, ist die wahrscheinlichste Folge, dass dieser flüchtet. Dann ist es wichtig, sich möglichst viele markante Merkmale des Täters gut einzuprägen, damit Sie diesen der Polizei beschreiben können.

Was tun, wenn offensichtlich ein Einbruch erfolgt ist?

Im Fall von Diebstahl kann häufig die Hausratsversicherung entstandene Schäden kompensieren. Um diese in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren, das Haus als Tatort unverändert verlassen und die Polizei sowie die Versicherung telefonisch informieren. Daraufhin kann es hilfreich sein, Fotos von Einbruchspuren und dem Tatort zu machen und eine sogenannte Stehlgutliste anzufertigen. In dieser können Sie alles dokumentieren, was beim Einbruch entwendet wurde. Die Liste geht dann an die Polizei und mit dem entsprechenden Aktenzeichen zur Versicherung. In der Regel bekommen Sie den Wert der gestohlenen Gegenstände so erstattet. Sollte es dabei jedoch zu Problemen kommen, kann ein Anwalt für Strafrecht in Leipzig helfen. In dieser Situation sowie auch für die allgemeine rechtliche Beratung zum Einbruchsfall stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Was bedeuten Altersstufen im deutschen Recht?

18. September

Die Rechtsstellung eines Menschen verändert sich mit dem Alter. Dies gilt insbesondere für junge Menschen, die mit steigendem Alter mit zunehmenden Rechten und Pflichten konfrontiert werden. Im Strafrecht bzw. Jugendstrafrecht können diese Altersstufen eine entscheidende Rolle spielen. Wir von der Kanzlei Rabe Kirsche & Kollegen möchten Ihnen das Thema im Folgenden verständlich näherbringen.

Rechtliche Auswirkungen von Altersstufen

Mit der Geburt erlangt der Mensch seine Rechtsfähigkeit. Das bedeutet, dass ihm Rechte, aber auch Pflichten zuteilwerden. Ein Säugling erlangt damit beispielsweise den grundrechtlich geschützten Anspruch auf Pflege und Erziehung. Selbstverständlich ist er zu dem Zeitpunkt jedoch nicht geschäfts- oder deliktsfähig. Dies wird einem Kind ab Vollendung des siebten Lebensjahres zugeschrieben, wenn auch nur in begrenzter Form. Bis hin zum 21. Geburtstag begleitet einen Heranwachsenden zahlreiche Abschnitte, die neue Rechte und Pflichten mit sich bringen. Aber auch im höheren Alter kommen weitere bedeutsame Änderungen auf einen Menschen zu. Zum Beispiel der Anspruch darauf, mit 65 beziehungsweise 67 Jahren in Rente zu gehen.

Wichtige Altersgrenzen im Strafrecht

Im Strafrecht sowie im Strafprozessrecht kann das Alter Auswirkungen auf die Schuldfrage und die Bestrafung haben. Hier finden Sie die einzelnen Altersstufen, an die im deutschen Strafrecht angeknüpft wird:

Demenz und Fahreignung – Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Leipzig informiert

18. September

Eine Demenzerkrankung ist im ersten Moment für viele gleichbedeutend mit Verlust von Eigenständigkeit und Kontrolle. Dabei ist insbesondere im Anfangsstadium der Krankheit die gesellschaftliche Teilhabe unproblematisch. So bleibt zu Beginn auch die, durch die Möglichkeit ein Fahrzeug selbstständig führen zu dürfen, Unabhängigkeit gewahrt – jedoch nicht uneingeschränkt. Wir von Rabe Kirsche & Kollegen möchten Ihnen im Folgenden einen Überblick über die in einem solchen Fall aufkommenden rechtlichen Fragen verschaffen.

Wie lange ist man fahrtauglich?

In der Anlage 4a der deutschen Fahrerlaubnisverordnung ist das Führen eines Pkws verboten, wenn die Demenz in dem Maße fortgeschritten ist, dass eine schwere Persönlichkeitsveränderung vorliegt. Da sich die Krankheit unterschiedlich stark und schnell bemerkbar macht, ist für die Feststellung der Persönlichkeitsveränderung stets eine individuelle Untersuchung notwendig. Diese kann von Amts wegen her veranlasst werden, wenn die zuständige Fahreignungsstelle Bedenken an der Fahrtüchtigkeit des Betroffenen hat. Die Untersuchung muss durch einen Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie erfolgen. Meist geschieht dies durch die Medizinisch-Psychologische-Untersuchungsstelle (MPU), des TÜVs. Dabei muss beachtet werden, dass bestimmte Leistungsminderungen im Alter normal sind und nicht zwangsläufig mit einer Demenzerkrankung in Zusammenhang stehen. Die Kosten für die Untersuchung muss der Betroffene selbst zahlen.

Wenn der Betroffene die medizinische Untersuchung nicht besteht, kann der Führerschein sofort entzogen werden. So urteilte zumindest das Verwaltungsgericht Augsburg im Jahr 2016. Hier wollte ein Erkrankter gegen die sofortige Entziehung seines Führerscheins gerichtlich vorgehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine rechtlichen Optionen mehr bestehen, sollte der Test negativ ausfallen. Dennoch kann bis zur juristischen Aufklärung des Sachverhalts der Führerschein entzogen werden.

Wer haftet bei Unfallschäden?

Falls ein Demenzerkrankter einen Verkehrsunfall verursacht, muss zunächst die Kfz-Versicherung für den Schaden aufkommen. Allerdings kann diese sich unter bestimmten Umständen, im Zuge einer Regressforderung, die Summe ganz oder in Teilen zurückerstatten lassen. Insbesondere, wenn die Unfallursache auf die Demenz zurückführbar ist.

Bestellt ein Gericht einen Angehörigen zur Aufsichtspflicht, ist dieser dazu aufgefordert, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um den Patienten vom Autofahren abzuhalten. Ansonsten kann im Schadensfall, bei Missachtung der Aufsichtspflicht, der Angehörige haftbar gemacht werden.

Gibt es strafrechtliche Folgen?

Falls sich ein Demenzerkrankter bereits in einem Stadium befindet, in dem das Führen eines Fahrzeugs zur Bedrohung von Leib und Leben für andere Menschen führt und er trotzdem am Verkehr teilnimmt, dann kann die Person strafrechtlich verfolgt werden. Befindet sich eine Person jedoch bereits in einem solchen Zustand, ist die Zurechnungsfähigkeit meist fraglich. Oft wird daher eine Schuldunfähigkeit festgestellt.

Unsere Tipps:

Kommunizieren Sie rechtzeitig mit der Versicherung. Dies kann Sie oder Ihren Angehörigen unter Umständen vor unerwarteten Regressforderungen schützen.
Die erkrankte Person sollte regelmäßig an freiwilligen Fahrverhaltensbeobachtungen teilnehmen. Damit schützt sie nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Im Streitfall vor Gericht wirkt sich die Bescheinigung, freiwillig daran teilgenommen zu haben, regelmäßig positiv aus.

Falls weiterführende Fragen aufgekommen sind oder Sie rechtlichen Beistand benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Unsere Leipziger Anwälte sind im Notfall rund um die Uhr für Sie erreichbar.

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