Sollte Ihr Arbeitgeber Sie abmahnen oder sogar kündigen, während Sie krankgeschrieben sind, wenden Sie sich umgehend an unsere Anwälte in der Kanzlei Rabe Kirsche & Kollegen in Leipzig.
Was muss ein rechtssicherer Arbeitsvertrag beinhalten?
Veröffentlicht am 22. Januar 2019Wer einen Arbeitsvertrag erstellt, möchte natürlich sichergehen, dass dieser alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und die darin verwendeten Klauseln rechtsgültig sind. Schließlich ist ein solcher Arbeitsvertrag die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses und definiert die Rechte und Pflichten der beiden Parteien. Um einen rechtskräftigen Vertrag zu erstellen, müssen die darin enthaltenen Klauseln fehlerfrei und rechtskonform formuliert sein. Ist dies nicht der Fall und es werden obligatorische Inhalte außer Acht gelassen, so kann der Vertrag für ungültig erklärt werden.
Auch der mündliche Abschluss eines Arbeitsvertrags ist möglich, insbesondere dann, wenn eine schnelle und unkomplizierte Übergangslösung gesucht wird. Allerdings muss dieser innerhalb einer gesetzlichen Frist von vier Wochen schriftlich durch den Arbeitgeber ausdefiniert werden. Sie stehen vor der Frage, wie Sie einen rechtsgültigen Vertrag erstellen, welche Klauseln obligatorisch sind und welche besser vermieden werden sollten? Wir von der Kanzlei Rabe Kirsche & Kollegen aus Leipzig erklären es Ihnen im Detail.
Zwar gilt bei der Erstellung von Arbeitsverträgen grundsätzlich Vertragsfreiheit, doch tatsächlich ist die Gestaltungsfreiheit relativ beschränkt. Das bedeutet: Der Vertrag ist formfrei und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer können nach § 105 Gewerbeordnung (GewO) selbst über Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrags entscheiden. Gleichzeitig müssen Sie aber bei der Formulierung zahlreiche gesetzliche Vorschriften beachten. Werden diese missachtet, kann dies zur Ungültigkeit einzelner Bestimmungen oder des gesamten Vertrags führen. Damit dies nicht geschieht, ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen.
Gemäß § 2 Nachweisgesetz (NachwG) müssen folgende Inhalte aufgenommen werden, damit das Dokument rechtskräftig ist:
Unter einer Vertragsklausel versteht man einen schriftlich standardisierten Text innerhalb eines Vertrags, der alle relevanten Vorgaben bezüglich eines Arbeitsverhältnisses fixiert. Solche Klauseln erfüllen bestimmte Regelungsziele, um Streitpotenziale zu mindern und Meinungsverschiedenheiten oder eine gegensätzliche Auslegung des Arbeitsvertrages zu verhindern.
Dementsprechend wichtig ist eine korrekte Formulierung der Klauseln. Sind diese unvollständig oder nicht rechtskräftig, können sie exakt das Gegenteil bewirken und im schlimmsten Fall zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags führen. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Klauseln zu berücksichtigen sind, sollten Sie in jedem Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Wir stehen Ihnen in unserer Kanzlei in Leipzig gerne zur Seite, um die Formulierungen auf die spezifischen Sachverhalte Ihres Arbeitsverhältnisses anzupassen.
Im Vorfeld sollte entschieden werden, ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet sein soll. Bei einer Befristung wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf einer bestimmten Zeit automatisch beendet, ohne dass eine Kündigung notwendig ist. Bei einem unbefristeten Vertrag kann das Arbeitsverhältnis nur einvernehmlich über einen Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung beendet werden. Darüber hinaus können die beiden Parteien eine Probezeit vereinbaren, um Einsatz, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des neuen Mitarbeiters zu testen. Innerhalb dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis kurzfristig beendet werden, sollten die Erwartungen einer Seite nicht erfüllt werden.
Mittels einer Klausel kann das Tätigkeitsfeld des Arbeitnehmers beschrieben werden. Allerdings sollten Sie hier nicht zu sehr ins Detail gehen, um die Aufgaben-Spannweite des Arbeitnehmers nicht einzuschränken. Eine Versetzungsklausel gestattet dem Arbeitgeber weiterhin, den Mitarbeiter an einen anderen Arbeitsort oder in eine andere Abteilung zu versetzen.
Die Arbeitszeitklausel regelt vertraglich die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Auch eine Pausenregelung (z. B. dass Pausen nicht zur Arbeitszeit zählen) kann dem hinzugefügt werden. Zudem ist zu definieren, wie mit geleisteten Überstunden umgegangen wird. Werden diese durch Freizeit oder durch zusätzliche Vergütung abgegolten?
Weitere wichtige Klauseln bezüglich der Höhe des Gehalts, der Kündigungsfrist, dem Urlaub sowie der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit sind ebenfalls im Arbeitsvertrag zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Nebentätigkeiten und Abschlussfristen. Gerne erklären Ihnen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in einem persönlichen Gespräch, wie die Muster-Formulierungen für die einzelnen Punkte auszusehen haben.
Widerspruch gegen eine Abmahnung einlegen: Kennen Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer?
Veröffentlicht am 22. Januar 2019Unter einer Abmahnung versteht man im Arbeitsrecht die Beanstandung eines arbeitsvertragswidrigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers. Hierbei muss der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer in einer deutlichen Art und Weise Leistungsmängel beanstanden und darauf hinweisen, dass eine Wiederholung des abgemahnten Verhaltens das bestehende Arbeitsverhältnis gefährdet. So wird der Arbeitnehmer an seine Pflichten erinnert und vor etwaigen negativen Rechtsfolgen gewarnt.
Ist die Abmahnung aus Sicht des Arbeitnehmers ungerechtfertigt, so kann er gegen diese Widersprüche in Form einer Gegendarstellung einlegen. Diese bietet die Möglichkeit, eine Mahnung richtigzustellen und dadurch das bestehende negative Gesamtbild zu korrigieren. Entschließt sich ein Arbeitnehmer zu einer solchen Gegendarstellung, kann er diese dem Arbeitgeber zuleiten. Liegt eine unberechtigte Abmahnung vor, empfiehlt sich in jedem Fall das frühzeitige Hinzuziehen eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Wir beraten Sie gerne persönlich in unserer Kanzlei Rabe Kirsche & Kollegen in Leipzig.
Eine Abmahnung ist dahingehend relevant, dass sie die Voraussetzung für eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung ist. Dabei können folgende arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen vom Arbeitnehmer abgemahnt werden:
Ob in Ihrem persönlichen Fall eine Abmahnung unberechtigt ist und Sie Widerspruch einlegen sollten, können wir in einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei in Leipzig klären. Sprechen Sie unsere Rechtsanwälte gerne darauf an.
Legt der Arbeitnehmer Widerspruch gegen eine Abmahnung ein, so muss er in seiner schriftlichen Erklärung inhaltlich Bezug zu dieser nehmen. Äußerungen außerhalb dieses Rahmens machen den Widerspruch rechtsmissbräuchlich, sodass der Anspruch auf Beifügung zur Personalakte entfällt. Ebenfalls kann eine Erklärung zurückgewiesen werden, die zu ausschweifend oder beleidigend ist. Zusätzlich zur schriftlichen Erklärung kann der Arbeitnehmer verlangen, dass weitere schriftliche Unterlagen zur Personalakte hinzugefügt werden. Darunter fallen z. B. Erklärungen anderer Mitarbeiter zum abgemahnten Vorfall oder Verhalten.
Generell ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, gegen eine unberechtigte Abmahnung Widerspruch einzulegen. Daher besteht keine Frist, innerhalb derer eine Gegendarstellung erfolgen muss. Auch, wenn der Arbeitnehmer nichts gegen die Abmahnung unternimmt, kann der Arbeitgeber nicht automatisch davon ausgehen, dass die erhobenen Vorwürfe eingeräumt wurden. Entgegen der Annahme vieler Arbeitgeber deutet das Untätig bleiben des Mitarbeiters daher nicht auf die Richtigkeit der Abmahnung hin. Allerdings ist es aus Sicht des Mitarbeiters durchaus von Vorteil, wenn dieser gegen eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung Widerspruch einlegt. Schließlich kann dieser dadurch offenkundig falsche Vorwürfe gegen seine Person beseitigen und das negative Bild, das durch die Abmahnung entstanden ist, korrigieren.
Üblicherweise kommt eine Gegendarstellung ohne den Klageweg aus. Allerdings kann der Arbeitnehmer auch den Weg der Klage verlangen, um eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus seinen Personalunterlagen zu entfernen. Eine Abmahnung ist unberechtigt, wenn sie nicht ordnungsgemäß bzw. unverhältnismäßig zustande gekommen ist,
falsche Tatsachenbehauptungen enthält oder falsche Bewertungen oder pauschale Vorwürfe enthält.
Sollte es im Ernstfall zu einem Prozess kommen, so muss der Arbeitgeber beweisen, dass die von ihm ausgesprochene Mahnung begründet ist.
Verzichtet der Arbeitnehmer gänzlich darauf, Widerspruch einzulegen, so sollen diesem dadurch in keinster Weise Nachteile entstehen. Meist ist es von taktischen Gesichtspunkten abhängig, ob eine Gegendarstellung für einen bestimmten Fall sinnvoll ist. Insbesondere im Hinblick auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung sollten Sie eine Rechtsberatung heranziehen, um von der Erfahrung eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalts zu profitieren.
Kündigung erhalten: Tipps, auf was Sie nun achten müssen
Veröffentlicht am 22. November 2018Das Kündigungsschreiben kann jeden Arbeitnehmer irgendwann erreichen und zu schlaflosen Nächten führen. Ein Arbeitsverhältnis bedeutet nicht nur Struktur im Alltag, Wertschätzung und soziale Kontakte, sondern dient auch als Existenzgrundlage für das Leben innerhalb der Gesellschaft. Deshalb kann der Erhalt einer solchen Nachricht durchaus zu Angst und Verunsicherung führen.
Dabei ist es gerade in einer solch heiklen Situation entscheidend, alle Optionen realistisch abzuwägen, um so die optimale Lösung für jede individuelle Lebenssituation zu finden. Wir, die Kanzlei Rabe Kirsche & Kollegen, haben als Fachanwälte für Arbeitsrecht schon viele Kündigungsfälle betreut und stehen auch Ihnen gerne zur Seite. Einige Tipps, wie Sie auf Kündigungsschreiben am besten reagieren, erhalten Sie hier bei uns.
Zunächst ist es wichtig, dass in einer solchen Situation keine überstürzten Entscheidungen getroffen werden. Es dauert ein paar Tage, bis alle Optionen, die sich Ihnen nun bieten, ausgelotet sind – und die Auseinandersetzung mit diesen Möglichkeiten sollte in Ruhe erfolgen, da Sie so:
Zunächst müssen Sie eine Meldung bei der Agentur für Arbeit vornehmen, damit der Anspruch der Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann und Sie weiterhin im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind. Diese Meldung sollte spätestens am dritten Tag nach Zustellung des Briefes vom Arbeitgeber erfolgen, um eine Sperrzeit zu vermeiden. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. Denn während der Klärungsphase kann durch die Bezüge die Existenz gesichert und parallel der Arbeitsmarkt in Augenschein genommen werden. Wollten Sie sich immer schon einmal neu orientieren? Dann ist nun genau die richtige Gelegenheit dafür.
Im Anschluss ist die Begründung der Kündigung auf Gültigkeit zu prüfen, um zu entscheiden, ob eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden kann. Diese ist zum Beispiel bei formalen Fehlern im Schreiben, aber auch bei einer Schwangerschaft und weiteren Umständen erfolgversprechend.
Um zu beurteilen, ob eine Kündigung sowohl formell als auch inhaltlich den gesetzlichen Ansprüchen genügt, ist die Hilfe eines Anwalts, der sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat, empfehlenswert. Der Gesetzgeber stellt einige Ansprüche an eine Kündigung, die es zu prüfen gilt. Sollten Zweifel bestehen, ist eine Kündigungsschutzklage der richtige Schritt. Die Klage muss dabei innerhalb einer Frist von drei Wochen eingereicht werden.
Ein Jurist vertritt Sie hierbei und sorgt auch dafür, dass Sie sich mit der neuen Situation arrangieren können und Ihnen alle Optionen aufgezeigt werden. Dazu gehören auch eine mögliche Einigung mit dem Arbeitgeber und die Möglichkeit, eine Abfindung in Anspruch zu nehmen. Durch einen Anwalt wird auch die Option geboten, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Durch diese ersparen Sie sich die Anstrengung, die eine gerichtliche Auseinandersetzung bedeuten kann. Das Hinzuziehen eines Anwalts sorgt folglich dafür, dass Sie sich auf die wesentlichen Aspekte konzentrieren können – und dennoch Ihre Rechte wahrnehmen.
Was tun, wenn bei mir eingebrochen wurde?
Veröffentlicht am 18. September 2018Über 150.000 Einbrüche finden in Deutschland jährlich statt – es ist also leider nicht unwahrscheinlich, dass in Ihrem Haushalt oder in einem Haushalt in Ihrer Umgebung ein Einbruch erfolgt. Panik und unbedachtes Handeln sind in dieser Situation nicht ungewöhnlich. Ein Einbruch kann verschiedene Formen und Konsequenzen haben, oftmals sieht sich der Betroffene daraufhin einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüberstehen. Im Ernstfall ist es daher sinnvoll, nach Beratung und Unterstützung zu suchen, beispielsweise einen Anwalt für Strafrecht. Wir, die Rechtsanwälte Rabe Kirsche & Kollegen aus der Stadt Leipzig, leisten Ihnen in diesem Fall rechtlichen Beistand und beraten Sie kompetent.
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wird einem Einbrecher im deutschen Rechtssystem nicht der Einbruch als solcher, sondern damit einhergehende Straftaten zur Last gelegt. In Abhängigkeit vom Ausmaß des Einbruchs werden hierbei einige Formen unterschieden:
Für verschiedene Situationen nach und während des Einbruchs gibt es bestimmte Grundregeln, an die Sie sich halten sollen, um die negativen Auswirkungen des Einbruchs möglichst gering zu halten.
In der Regel gehen Täter davon aus, dass das Haus oder die Wohnung, in die sie einbrechen, leer ist. Sollten Sie als Betroffener sich jedoch unbemerkt vom Täter in den eigenen vier Wänden aufhalten, ist eine defensive Verhaltensweise empfehlenswert. Auch wenn es laut dem deutschen Gesetz erlaubt ist, sich in Notsituationen zu verteidigen, ist der Rückzug in der Regel die klügere Lösung. Wenn möglich, sollten Sie das Haus verlassen und sofort die Polizei informieren. Sollte es unweigerlich zu einer Begegnung mit dem Täter kommen, ist die wahrscheinlichste Folge, dass dieser flüchtet. Dann ist es wichtig, sich möglichst viele markante Merkmale des Täters gut einzuprägen, damit Sie diesen der Polizei beschreiben können.
Im Fall von Diebstahl kann häufig die Hausratsversicherung entstandene Schäden kompensieren. Um diese in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren, das Haus als Tatort unverändert verlassen und die Polizei sowie die Versicherung telefonisch informieren. Daraufhin kann es hilfreich sein, Fotos von Einbruchspuren und dem Tatort zu machen und eine sogenannte Stehlgutliste anzufertigen. In dieser können Sie alles dokumentieren, was beim Einbruch entwendet wurde. Die Liste geht dann an die Polizei und mit dem entsprechenden Aktenzeichen zur Versicherung. In der Regel bekommen Sie den Wert der gestohlenen Gegenstände so erstattet. Sollte es dabei jedoch zu Problemen kommen, kann ein Anwalt für Strafrecht in Leipzig helfen. In dieser Situation sowie auch für die allgemeine rechtliche Beratung zum Einbruchsfall stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Was bedeuten Altersstufen im deutschen Recht?
Veröffentlicht am 18. September 2018Die Rechtsstellung eines Menschen verändert sich mit dem Alter. Dies gilt insbesondere für junge Menschen, die mit steigendem Alter mit zunehmenden Rechten und Pflichten konfrontiert werden. Im Strafrecht bzw. Jugendstrafrecht können diese Altersstufen eine entscheidende Rolle spielen. Wir von der Kanzlei Rabe Kirsche & Kollegen möchten Ihnen das Thema im Folgenden verständlich näherbringen.
Mit der Geburt erlangt der Mensch seine Rechtsfähigkeit. Das bedeutet, dass ihm Rechte, aber auch Pflichten zuteilwerden. Ein Säugling erlangt damit beispielsweise den grundrechtlich geschützten Anspruch auf Pflege und Erziehung. Selbstverständlich ist er zu dem Zeitpunkt jedoch nicht geschäfts- oder deliktfähig. Dies wird einem Kind ab Vollendung des siebten Lebensjahres zugeschrieben, wenn auch nur in begrenzter Form. Bis hin zum 21. Geburtstag begleitet einen Heranwachsenden zahlreiche Abschnitte, die neue Rechte und Pflichten mit sich bringen. Aber auch im höheren Alter kommen weitere bedeutsame Änderungen auf einen Menschen zu. Zum Beispiel der Anspruch darauf, mit 65 beziehungsweise 67 Jahren in Rente zu gehen.
Im Strafrecht sowie im Strafprozessrecht kann das Alter Auswirkungen auf die Schuldfrage und die Bestrafung haben. Hier finden Sie die einzelnen Altersstufen, an die im deutschen Strafrecht angeknüpft wird:
Demenz und Fahreignung – Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Leipzig informiert
Veröffentlicht am 18. September 2018Eine Demenzerkrankung ist im ersten Moment für viele gleichbedeutend mit Verlust von Eigenständigkeit und Kontrolle. Dabei ist insbesondere im Anfangsstadium der Krankheit die gesellschaftliche Teilhabe unproblematisch. So bleibt zu Beginn auch die, durch die Möglichkeit ein Fahrzeug selbstständig führen zu dürfen, Unabhängigkeit gewahrt – jedoch nicht uneingeschränkt. Wir von Rabe Kirsche & Kollegen möchten Ihnen im Folgenden einen Überblick über die in einem solchen Fall aufkommenden rechtlichen Fragen verschaffen.
In der Anlage 4a der deutschen Fahrerlaubnisverordnung ist das Führen eines Pkws verboten, wenn die Demenz in dem Maße fortgeschritten ist, dass eine schwere Persönlichkeitsveränderung vorliegt. Da sich die Krankheit unterschiedlich stark und schnell bemerkbar macht, ist für die Feststellung der Persönlichkeitsveränderung stets eine individuelle Untersuchung notwendig. Diese kann von Amts wegen her veranlasst werden, wenn die zuständige Fahreignungsstelle bedenken an der Fahrtüchtigkeit des Betroffenen hat. Die Untersuchung muss durch einen Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie erfolgen. Meist geschieht dies durch die Medizinisch-Psychologische-Untersuchungsstelle (MPU), des TÜVs. Dabei muss beachtet werden, dass bestimmte Leistungsminderungen im Alter normal sind und nicht zwangsläufig mit einer Demenzerkrankung in Zusammenhang stehen. Die Kosten für die Untersuchung muss der Betroffene selbst zahlen.
Wenn der Betroffene die medizinische Untersuchung nicht besteht, kann der Führerschein sofort entzogen werden. So urteilte zumindest das Verwaltungsgericht Augsburg im Jahr 2016. Hier wollte ein Erkrankter gegen die sofortige Entziehung seines Führerscheins gerichtlich vorgehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine rechtlichen Optionen mehr bestehen, sollte der Test negativ ausfallen. Dennoch kann bis zur juristischen Aufklärung des Sachverhalts der Führerschein entzogen werden.
Falls ein Demenzerkrankter einen Verkehrsunfall verursacht, muss zunächst die Kfz-Versicherung für den Schaden aufkommen. Allerdings kann diese sich unter bestimmten Umständen, im Zuge einer Regressforderung, die Summe ganz oder in Teilen zurückerstatten lassen. Insbesondere, wenn die Unfallursache auf die Demenz zurückführbar ist.
Bestellt ein Gericht einen Angehörigen zur Aufsichtspflicht, ist dieser dazu aufgefordert, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um den Patienten vom Autofahren abzuhalten. Ansonsten kann im Schadensfall, bei Missachtung der Aufsichtspflicht, der Angehörige haftbar gemacht werden.
Falls sich ein Demenzerkrankter bereits in einem Stadium befindet, in dem das Führen eines Fahrzeugs zur Bedrohung von Leib und Leben für andere Menschen führt und er trotzdem am Verkehr teilnimmt, dann kann die Person strafrechtlich verfolgt werden. Befindet sich eine Person jedoch bereits in einem solchen Zustand, ist die Zurechnungsfähigkeit meist fraglich. Oft wird daher eine Schuldunfähigkeit festgestellt.
Kommunizieren Sie rechtzeitig mit der Versicherung. Dies kann Sie oder Ihren Angehörigen unter Umständen vor unerwarteten Regressforderungen schützen.
Die erkrankte Person sollte regelmäßig an freiwilligen Fahrverhaltensbeobachtungen teilnehmen. Damit schützt sie nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Im Streitfall vor Gericht wirkt sich die Bescheinigung, freiwillig daran teilgenommen zu haben, regelmäßig positiv aus.
Falls weiterführende Fragen aufgekommen sind oder Sie rechtlichen Beistand benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Unsere Leipziger Anwälte sind im Notfall rund um die Uhr für Sie erreichbar.