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Rechtsanwaltskosten Erstberatungsgebühren werden von der Rechtsschutz­versicherung fast immer getragen

Die Beauftragung eines Rechtsbeistandes verursacht immer Kosten. Die häufigen Bedenken, dass es sich immer um recht hohe Kosten handelt, sind dabei eher unbegründet und wohl dem Umstand geschuldet, dass man vorher nicht weiß, wie hoch die Kosten sein werden – anders als bei anderen Dienstleistungen. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir dringend, bereits bei oder auch schon vor Beauftragung die Höhe der zu erwartenden Kosten zu erfragen. Jeder Rechtsanwalt wird zumindest eine Größenordnung nennen können, wenn er ungefähr weiß, worum es geht. Für Ihre Vorab-Kalkulation veröffentlichte der Deutsche Anwaltverein einen Prozesskostenrechner, den wir hier für Ihre Verwendung bereitstellen.

Schadensersatzansprüche

Geht es um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines unverschuldeten Unfalls, muss man wissen, dass die entstehenden Anwaltskosten vom Versicherer des Unfallgegners zu tragen sind. Jedoch würde bei einem Unfall die eigene Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen.

Es ist immer von Vorteil, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen. Gerade im Verkehrsrecht ist eine Rechtsschutzversicherung sehr zu empfehlen. Die Kosten dafür liegen derzeit im Bereich von ca. 70 bis 100 Euro pro Jahr bei einem Vertrag ohne Selbstbeteiligung. Aufgrund des geringen Preisunterschiedes ist im Verkehrsrecht in jedem Fall eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung zu empfehlen.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert alle nennenswerten rechtlichen Risiken im Bereich des Straßenverkehrs ab (Ordnungswidrigkeiten verfahren, Strafverfahren, Führerscheinentzug, Reisevertragsrecht, Zivilverfahren wegen Unfällen oder auch Fahrzeugkäufen). Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft also nicht nur, um gegen Blitzer Fotos vorzugehen.

Die Versicherung deckt in der Regel folgende Kosten ab:

  • Eigene Anwaltskosten zur Geltendmachung der Schadensansprüche, jedoch nicht die Kosten eines Schadensgutachtens
  • Gerichtskosten (inkl. Zeugen- & Sachverständigenkosten)
  • Kosten der Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher) für 3 Vollstreckungsversuche
  • Kosten für Verwaltungsverfahren (Widerspruch bzw. Einspruch sind häufig auch inbegriffen)
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer hierzu verpflichtet wäre

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt immer nur die gesetzlich vorgesehenen Gebühren. Wer mit seinem Anwalt eine Vereinbarung über höhere Summen getroffen hat, muss die Differenz selbst bezahlen. Dies gilt auch, wenn der Prozess gewonnen wird. Man kann dem Gegner nicht das Honorar für den eigens engagierten Staranwalt aufdrücken.

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