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Kündigung – Arten Hintergründe und Regeln

Wer einmal gekündigt wurde oder selbst kündigen will, wird sich Fragen zur richtigen Durchführung, den Kündigungsarten und der rechtlichen Korrektheit stellen. Immerhin gibt es eine Vielzahl von Kündigungen, die aus den unterschiedlichsten Gründen heraus ausgesprochen und auf verschiedene Arten durchgeführt werden.

Die Anwälte für Arbeitsrecht unserer Kanzlei Rabe Kirsche und Kollegen in Leipzig möchten Ihre Fragen zu den Kündigungsarten, Hintergründen und den Regeln beantworten. Außerdem informieren wir Sie darüber, inwiefern Ihnen eine Kündigungsschutzklage im Fall einer Kündigung helfen kann.

Diese Arten von Kündigungen gibt es

Grundsätzlich unterscheidet man im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwischen zwei Arten von Kündigungen:

  • Ordentliche Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung

Ordentlich bedeutet, dass sich der Verantwortliche, zum Beispiel der Arbeitgeber, an die im Vertrag oder im Tarif vereinbarte Kündigungsfrist hält; außerordentlich bedeutet hingegen, dass die Fristen nicht berücksichtigt werden, zum Beispiel bei einer fristlosen Kündigung.

Gründe für eine ordentliche Kündigung

Gründe für eine ordentliche, fristgerechte Kündigung seitens des Arbeitgebers können sein:

  1. Betriebsbedingt
    Das wirtschaftlich ausbleibende Wachstum bzw. die Schließung von Standorten oder Ähnliches führt zu einer betriebsbedingten Kündigung.
  2. Verhaltensbedingt
    Handelt ein Mitarbeiter wiederholt entgegen seiner Pflichten im Arbeitsvertrag, missbraucht seine Position oder zeigt trotz Abmahnung keine Verbesserung in seinem Verhalten, kann eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Man spricht hierbei auch von den vom Arbeitnehmer steuerbaren Eigenschaften.
  3. Personenbedingt
    Gründe für eine personenbedingte Kündigung sind nicht steuerbare Sachverhalte wie z.B. der Verlust des Führerscheins, wobei dieser für die Ausführung der Tätigkeit essenziell ist, oder subjektive Leistungsmängel, die negative Folgen für das Unternehmen haben.

    Gründe für eine ordentliche, fristgerechte Kündigung seitens des Arbeitnehmers können sein:
  4. Persönliche Gründe
    Persönliche Gründe für die ordentliche Kündigung sind Sachverhalte wie Unzufriedenheit mit dem Gehalt oder den Aufstiegschancen, ein anderes Stellenangebot oder Ähnliches. Der Arbeitnehmer muss diese jedoch in keiner Weise in der Kündigung oder bei einem Gespräch erläutern.

Gründe für eine außerordentliche Kündigung

Gründe für eine vom Arbeitgeber ausgestellte außerordentliche Kündigung können sein:

  1. Störendes Verhalten im Leistungsbereich, wie z.B. unentschuldigtes Fehlen
  2. Misstrauen durch Fälschung von Krankmeldungen oder Ähnlichem
  3. Verstöße gegen die Betriebsordnung
  4. Beleidigungen, tätliche Angriffe oder sexuelle Belästigung

Gründe für eine außerordentliche, fristgerechte Kündigung seitens des Arbeitnehmers können sein:

  1. Betriebsbedingt
    Mehrfach ausbleibende oder erheblich verspätete Lohnzahlungen sowie ein Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften rechtfertigen eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers.
  2. Verhaltensbedingt
    Es gab tätliche Übergriffe, grobe Beleidigungen oder einen Vorfall von sexueller Belästigung im Unternehmen gegenüber Ihnen als Arbeitnehmer.

Regeln einer Kündigung

Im Rahmen einer ordentlichen Kündigung haben sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zunächst an die vertraglich oder tariflich vereinbarten Fristen zu halten. Zudem muss der Arbeitgeber bei einem unter Kündigungsschutz stehenden Arbeitnehmer (Arbeitsverhältnis außerhalb der Probezeit, mehr als sechs Monate im Betrieb) einen erheblichen bzw. bei einer außerordentlichen Kündigung immer einen schwerwiegenden Grund nennen.

Es gilt auch, dass eine Kündigung sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer schriftlich in Form eines ordentlichen Kündigungsschreibens aufgesetzt werden muss.

Wie Sie gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorgehen können

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorgehen. In jedem Fall empfiehlt sich der Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht, der die individuellen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung in Ihrem Fall prüft und Ihnen Ihre Handlungsoptionen aufzeigt. Bei Bedarf vertreten wir Sie auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber/-nehmer oder vor dem Arbeitsgericht. Kontaktieren Sie unsere Anwälte in Leipzig bei konkreten Fragen zu Ihrem Fall!

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