Navigation überspringenSitemap anzeigen

Wie sieht die Vorgehensweise bei einer Kündigungsschutzklage aus?

Grundsätzlich ist zu beachten, dass selbst eine Kündigung mit Rechtsmängeln wirksam wird, wenn die Kündigungsschutzklage nicht rechtzeitig erhoben wird. Eine Kündigung kann aus unterschiedlichen Gründen unwirksam werden. Greift das Kündigungsschutzgesetz, dann muss eine Kündigung lt. Arbeitsrecht entweder personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein.

Ansonsten gilt sie als sozial nicht gerechtfertigt und ist im Sinne des Kündigungs­schutzgesetzes unwirksam. In der Kanzlei Rabe Kirsche und Kollegen prüfen wir daher zunächst, ob eine soziale Rechtfertigung vorliegt. Natürlich sind für eine Kündigung auch andere Faktoren ausschlaggebend. Es sind z.B. Umstände zu berücksichtigen, die einem Mitarbeiter einen besonderen Kündigungsschutz zugestehen. Dazu zählen etwa:

  • Schwangerschaft
  • Schwerbehinderten­eigenschaft
  • Elternzeit
  • Betriebs­rats­zugehörig­keit
  • Auszubildendenstatus

Sollten Sie Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung haben, sprechen Sie uns gerne an. Unsere Anwälte analysieren in unserer Kanzlei in Leipzig den Sachverhalt, teilen Ihnen die realistischen Erfolgschancen mit und vertreten Ihre Interessen vor Arbeitsgerichten in ganz Deutschland.

Was passiert nach der Einreichung der Klage?

Sollten wir feststellen, dass Ihre Kündigung tatsächlich unwirksam ist, reichen wir die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht – ganz gleich, wo in Deutschland sich dieses befindet – ein. Dort wird in der sogenannten Güteverhandlung versucht, eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber herbeizuführen. Dies gelingt in vielen Fällen durch die Vereinbarung eines Vergleichs, in welchem dem Arbeitnehmer eine Abfindung zugesprochen wird und das Verfahren damit als abgeschlossen gilt. Bleibt die Güteverhandlung ohne Erfolg, muss in einem zweiten Schritt, im sogenannten Kammertermin, eine Entscheidung fallen. Hier ergeht letztendlich entweder ein gerichtliches Urteil oder die Parteien einigen sich gütlich. Im Fall einer Revision beginnt der Prozess von Neuem. Auch dann stehen wir Ihnen als Ihre Rechtsanwälte in Leipzig Zentrum zur Seite.

Kanzlei Rabe Kirsche & Kollegen - Logo
Zum Seitenanfang