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Interessante Urteile

Wir bieten Ihnen eine Sammlung von für Sie interessanten Urteilen aus den folgenden Bereichen an:

Arbeitsrecht

27.05.2016 // BAG, Urt. v. 18.11.2014 Az.: 9 AZR 584/13, Arbeitszeugnis:

Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis, unter Verwendung der Zufriedenheitsskala, die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt zu haben, erteilt er in Anlehnung an das Schulnotensystem die Note „befriedigend“. Dies ist der Ansatzpunkt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Schlussbeurteilung als befriedigend („zur vollen Zufriedenheit“), muss er im Zeugnisrechtsstreit entsprechende Leistungen vortragen und beweisen.

23.01.2017 // Landesarbeitsgericht Mainz, Urt. v. 17.11.2016 – 5 Sa 264/16:

Aktuelle Entscheidung zum Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Das LAG hat hiermit noch einmal die BAG-Entscheidungen zusammengefasst und die wechselseitigen Ansprüche von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf den Fall bezogen dargelegt. 

24.02.2017 // LAG Köln Urt. v. 16.12.16 – 4 Sa 353/16:

Zeugnisberichtigung – Notenstufe – Selbstbindung des Arbeitgebers

Eine aufgrund einer Leistungsbeurteilung gezahlte leistungsorientierte Bezahlung führt jedenfalls dann nicht zur Selbstbindung des Arbeitgebers hinsichtlich einer überdurchschnittlichen Leistungsbewertung im Zeugnis, wenn die der Zahlung zugrunde liegende Beurteilung zum Ergebnis „Aufgaben erfüllt“ gelangt ist.

10.03.2017 // LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.8.16, 9 Sa 42/16:

Betriebliche AV – Direktversicherung – Überschussanteile

Der Arbeitgeber hat das freie Wahlrecht, ob dem Arbeitnehmer oder ihm die Überschussanteile aus einer zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Direktversicherung zustehen sollen. Will der Arbeitgeber die Überschussanteile für sich vereinnahmen, muss das aus der Versorgungsvereinbarung deutlich hervorgehen.

02.09.2016 // Urteil des BSG vom 05.07.16, AZ: B 2 U 2/15:

Was ist ein Unfall auf dem Arbeitsweg?

Ereignet sich ein Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte zur Küche, so ist dies kein Unfall bei einer versicherten Tätigkeit auf dem Arbeits-/Betriebsweg, sondern ein Unfall im persönlichen Lebensbereich bei eigenwirtschaftlicher Tätigkeit.

27.06.2014 // Entscheidung des LSG BW vom 21.2.13, Az. L 10 U 5019/11 zur Versicherungspflicht, ...

... wonach die DRV Bund nicht ermächtigt ist, für alle Bereiche des SGB eine verbindliche Feststellung über Vorliegen oder Nicht-Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung zu treffen. Sie entscheidet ausschließlich über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Verkehrsrecht

BGH, Urt. v. 26.10.16 – VIII ZR 240/15:

Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer unzumutbar („Vorführeffekt“).

Ein Käufer eines Pkw, der den Händler auf einen nur sporadisch auftretenden, sicherheitsrelevanten Mangel erfolglos hingewiesen hat, kann ohne vorherige Fristsetzung zur Nachbesserung vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer muss einer geschuldeten Nachbesserung durch eine aufwendige Untersuchung sofort nachkommen und nicht erst bei erneutem Auftreten der Mangelsymptome tätig werden.

BGH, Urt. v. 12.10.16 Az.: VIII ZR 55/15:

Kein Anspruch auf wertersatzfreien Umgang mit Kaufsache.

Dem Verbraucher ist beim Fernabsatz vor der Ausübung seines Widerrufsrechts kein wertersatzfreier Umgang mit der Kaufsache gestattet, der zur Verschlechterung der Ware führt, wenn dies über die Maßnahmen hinausgeht, die zum Ausgleich ihm entgangener Erkenntnismöglichkeiten im stationären Handel erforderlich sind.

BGH vom 15.06.2016 Az.: VIII ZR 134/15 Beschaffenheitsbegriff einer Kaufsache nach § 434 I BGB

Beschaffenheit einer Kaufsache i.S.v. § 434 I BGB sind sowohl alle Faktoren, die der Sache selbst anhaften als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, welche nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben.

Das Bestehen einer Herstellergarantie für ein Kfz stellt in der Regel ein Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache nach § 434 I BGB dar. Fehlt diese, ist ein Sachmangel begründet.  

BGH-Urteil vom 24.4.13, Az.: VIII ZR 265/12 Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung

Beim Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung sind für die Bemessung des mängel- oder beschädigungsbedingten Minderwertausgleichs weder der vom Leasinggeber vorab intern kalkulierte Restwert noch der nach Vertragsablauf erzielte Verwertungserlös von Bedeutung (im Anschluss an Senatsurteile vom 14. November 2012 – VIII ZR 22/12, DB 2012, 2865 Rn. 24; vom 14. Juli 2004 – VIII ZR 367/03, NJW 2004, 2823; Aufgabe des Senatsurteils vom 22. Januar 1986 – VIII ZR 318/84, BGHZ 97, 65 ff.).

BGH-Urteil vom 18.02.2014, VI ZR 383/12 hat Grundsätze zum Abschleppen von Falschparkern aufgestellt.

  1.  Beauftragt die Straßenverkehrsbehörde zur Vollstreckung des in einem Verkehrszeichen enthaltenen Wegfahrgebots im Wege der Ersatzvornahme ein privates Abschleppunternehmen zum Zwecke, ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug zu entfernen, so wird der Unternehmer bei Durchführung des Auftrages hoheitlich tätig.
  2. Durch das Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs im Wege der Ersatzvornahme wird ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis für das Abschleppunternehmen begründet, auf welches die §§ 276, 278, 280 ff. BGB entsprechend anzuwenden sind.
  3. Der Eigentümer ist nicht in den Schutzbereich des zwischen dem Verwaltungsträger und dem Unternehmer geschlossenen Vertrages über das Abschleppen seines Fahrzeugs einbezogen, wenn er sein Fahrzeug verbotswidrig parkt. 

OLG Frankfurt a.M. Urt. v. 2.11.2015 Az.: 25 U 159/12:

Haftung zu 100% für Verdienstausfall des Geschädigten bei nicht vollständiger Kausalität zwischen Unfall und Arbeitsunfähigkeit.

Der Schädiger haftet auch dann vollumfänglich für den Verdienstausfall des Geschädigten, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht zu 100% durch den Unfall verursacht wird.

OLG Hamm vom 9.06.15, Az.: 28 U 60/14:

Bilder einer Rückfahrkamera ohne Hilfslinien als Sachmangel

Zeigt das Display eines Kraftfahrzeugs die Aufnahmen der Rückfahrkamera ohne Hilfslinien an, obwohl dies laut der Verkaufsbroschüre des Herstellers bei Vertragsschluss als kostenpflichtige Zusatzausstattung anderslautend angegeben war, liegt ein Mangel vor, der zum Rücktritt berechtigt.

OLG HAMM vom 8.06.2015, Az.: 2 U 163/14:

Kein Rücktritt vom Vertrag bei Überschreiten des Kraftstoffverbrauchs von 8,11 % gegenüber den Prospektangaben.

Weicht der Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs von der Prospektangabe ab, kann ein Mangel vorliegen. Ein richtlinienkonform ermittelter Mehrverbrauch von weniger als 10 % zu den Prospektangaben ist eine unwesentliche Abweichung im Sinne von § 323 V S.2 BGB und begründet kein Rücktrittsrecht.

LG MÜNCHEN I vom 20.03.14 Az.: 2 QS 12/14 geht von Unverhältnismäßigkeit des vorläufigen Fahrerlaubnisentzugs 7,5 Monate nach Tattag ohne weitere Ermittlungen aus.

Liegt zwischen dem Tattag und dem Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO ein erheblicher Zeitraum, ohne dass das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft weiterbetrieben wurde, so ist dieser Beschluss unverhältnismäßig und durch das Beschwerdegericht aufzuheben.

LG Landshut Urt. v. 01.12.2015 Az.: 12 S 2603/15:

Die Aufzeichnungen einer Dashcam sind als Beweismittel im Zivilprozess zulässig und verwertbar. Abgesehen von den geringfügigen Grundrechtseingriffen erfolgt das Filmen vom Auto aus wahllos und ohne bestimmte Absicht. Eine systematische Erfassung anderer Verkehrsteilnehmer zur Erstellung von Bewegungsprofilen findet nicht statt.

LG Bochum v. 16.03.16, Az.: I-2 O 425/15; LG Münster v. 14.03.16, Az.: 11 O 341/15:

Kein Rücktrittsrecht eines Käufers vom Kaufvertrag bei Erwerb eines Kfz mit manipulierter Abgassoftware.

Das erworbene Fahrzeug ist mangelhaft, wenn die Abgaswerte auf dem Prüfstand nicht erreicht werden. Ein Rücktritt ist gem. § 323 V S.2 BGB ausgeschlossen, da die Pflichtverletzung der Beklagten unerheblich ist, wenn der Mangel mit einem geringen Aufwand von 100,- € behoben werden kann. Der Kläger kann sein Fahrzeug uneingeschränkt nutzen. Eine Frist zur Nacherfüllung und Beseitigung des Mangels von vier Monaten ist anhand objektiver Kriterien zu ermitteln und als angemessen anzusehen.

AG München, Urteil vom 4.9.2012, Az. 333 C 4271/12:

Der Kfz-Haftpflichtversicherer darf einen gegen seinen Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzanspruch ohne Einwilligung des Versicherungsnehmers erfüllen, auch wenn ein Schadenfreiheitsrabatt dadurch wegfällt. Der Versicherer verletzt seine vertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme nur, wenn er eine völlig unsachgemäße Schadensregulierung durchführt.

VG Neustadt v. 20.12.2015 Az.: 5 K 222/14/NW:

Kosten des Abschleppens nach geänderter Parkregelung

Parkte ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug ursprünglich rechtmäßig auf einem Dauerparkplatz und änderte sich danach die Verkehrslage, so ist es verhältnismäßig, ihn zu den Abschleppkosten heranzuziehen, wenn das Fahrzeug am vierten Tag, nachdem die Verbotsschilder aufgestellt wurden, abgeschleppt wurde.

15.11.2016 // AG Papenburg Urt. v. 10.03.16 Az.: 20 C 322/15:

Der Versicherungsnehmer hat gegen die Kaskoversicherung einen Anspruch auf Leistung bei fehlender objektiver Erkennbarkeit und Anzeichen von Wettervoraussetzungen (Eis, Schnee, Rutschen, usw.) für Winterreifen für den Versicherungsnehmer.

Versicherungsrecht

08.03.2017 // Oberlandesgericht Karlsruhe, Urt. v. 30.12.16, 12 U 97/16:

In der privaten Unfallversicherung genießt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, wenn Unfallfolgen durch eine bereits vor dem Unfall vorhandene, besondere gesundheitliche Disposition verschlimmert werden. Im privaten Unfallversicherungsrecht reichen grundsätzlich sogenannte „Gelegenheitsursachen“ aus.

15.11.2016 // AG Papenburg Urt. v. 10.03.16 Az.: 20 C 322/15:

Der Versicherungsnehmer hat bei fehlender objektiver Erkennbarkeit und Anzeichen von Wettervoraussetzungen (Eis, Schnee, Rutschen, usw.) für Winterreifen gegen die Kaskoversicherung einen Anspruch auf Leistung.

29.07.2016 // AG KAISERSLAUTERN vom 11.12.2015 4 C 575/13:

Ein durch den Teilkaskoversicherungsvertrag erfasster Wildunfall liegt auch beim Überfahren eines auf der Straße liegenden Wildschweinkadavers vor und der entstandene Schaden ist zu ersetzen. Meldet der Versicherungsnehmer den Wildunfall nach zwei Tagen seiner Versicherung, handelt er unverzüglich.

15.04.2014 // AG Traunstein, Urteil vom 27.11.2013, Az. 311 C 1104/13, Kaskoschaden:

Stößt ein Autofahrer bei einem missglückten Fahrmanöver erst hinten gegen einen Pfosten und dann beim Wiedergeradesetzen vorne, ist das ein einheitlicher Unfallschaden. Der Kaskoversicherer darf dem Versicherungsnehmer nicht zweimal die Selbstbeteiligung abziehen und zweimal den Vertrag im Schadenfreiheitsrabatt zurückstufen.

23.04.2014 // OLG Stuttgart, Urteil vom 7.11.13, Az. 7 U 3/13 zur Auslands­krankenrück­transport­­versicherung:

Eine Klausel in den Bedingungen ist unwirksam, welche für den Versicherungsnehmer auch in Fällen von erheblichen Erkrankungen im Ausland nur einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Versicherer vorsieht. Diese verstößt in erheblichem Maße gegen den Zweck einer Rücktransportversicherung für den Fall der Erkrankung im Ausland.

19.05.2014 // Reifenplatzer als Unfallschaden (LG Karlsruhe, Urteil vom 20.8.2013, Az. 9 O 95/12):

Platzt der Reifen eines vollkaskoversicherten Fahrzeugs und entsteht dadurch auch am Fahrzeug ein Schaden, so steht dem Versicherungsnehmer nur ein vom Versicherungsschutz umfasster Unfallschadenersatz zu, wenn die Ursache des Reifenplatzers ein in den Reifen eingefahrener Gegenstand, also ein von außen plötzlich auf das Fahrzeugteil einwirkendes Ereignis, ist.

20.05.2014 // BVerfG, Beschluss vom 17.7.2013, Az. 1 BvR 3167/08:

Verpflichtung zur Entbindung von der Schweigepflicht kommt nur in engen Grenzen in Betracht.

Eine versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Entbindung von der Schweigepflicht muss hinreichend eng gefasst sein, um das Grundrecht des Versicherungsnehmers auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen, entschied das BVerfG. Der Versicherer muss, nach Ansicht des BVerfG, die geforderten Einzelermächtigungen zur Befreiung von der Schweigepflicht zunächst auf solche Vorabinformationen einschränken, die ausreichen, um festzustellen, welche Informationen tatsächlich für die Prüfung des Leistungsfalls relevant sind.

22.05.2014 // OLG Brandenburg, Urt. v. 4.4.13, Az. 11 U 94/12:

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Die 3-Monats-Frist zur Anzeige der Berufsunfähigkeit ist bindend.

Versäumt der Versicherungsnehmer die Frist, so entsteht der Anspruch auf Versicherungsleistungen erst mit Beginn des Monats der Mitteilung. Der Versicherungsnehmer hat dann keinen Anspruch auf Geldrente für den zurückliegenden Zeitraum, da die Fristversäumung nicht heilbar ist.

27.05.2014 // Krankenversicherungsrecht: BGH, Urt. v. 3.04.13 – IV ZR 239/11:

Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 1 Abs. 3 S. 1 MB/KT 2009 entfällt nicht, wenn der Versicherte lediglich zu einzelnen Tätigkeiten in der Lage ist, die im Rahmen seiner Berufstätigkeit zwar auch anfallen, isoliert aber keinen Sinn ergeben. Ein Rechtsanwalt ist arbeitsunfähig, wenn ihm die Fähigkeit zur umfassenden Bearbeitung der übernommenen Mandate fehlt.

10.08.2014 // Berufsunfähigkeitsversicherung: Observierung in bestimmten Fällen erlaubt OLG Köln, Urteil vom 3.8.2012, Az. 20 U 98/12:

Der Versicherer kann in bestimmten Ausnahmefällen berechtigt sein, den Versicherungsnehmer zu observieren. Voraussetzung dafür sind tatsächliche Anhaltspunkte, dass der Versicherungsnehmer seine Pflichten aus dem Berufsunfähigkeitszusatz-Versicherungsvertrag vorsätzlich verletzt hat.

Unfallregulierung

BGH, Urteil vom 03.12.13, Az.: VI ZR 24/13:

Bei sach- und fachgerechter Reparatur hat der Geschädigte, auch wenn die berechneten Reparaturkosten geringer ausfallen, als die im Gutachten von dem Sachverständigen angesetzten Kosten, nur einen Anspruch auf Erstattung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags in Höhe der tatsächlich angefallenen Bruttokosten. Der Geschädigte hat keinen weitergehenden Zahlungsanspruch in Höhe des gutachterlich festgestellten Nettobetrags zuzüglich der tatsächlich gezahlten Umsatzsteuer.

BGH, Urteil vom 11.06.13, Az.: VI ZR 150/12:

Haftungsrelevantes Verhalten des Fahrers erhöht die Betriebsgefahr, die sich der Halter eines Kraftfahrzeugs entgegenhalten lassen muss, wenn er Ersatz seines Unfallschadens nach § 823 Abs. 1 BGB verlangt. Bei Ansprüchen aus § 831 Abs. 1 BGB ist § 4 Halbsatz 2 HPflG nicht entsprechend anwendbar. Das für den Unfall mitursächliche haftungsrelevante Verhalten des Fahrers ist als ein die allgemeine Betriebsgefahr erhöhender Umstand zu berücksichtigen.

OLG FRANKFURT AM MAIN Urt. v. 26.01.16, Az.: 7 U 189/13:

Nicht ordnungsgemäß eingeordneter Linksabbieger haftet bei Unfall allein.

Wenn ein Fahrzeugführer sich nicht ordnungsgemäß zum Linksabbiegen eingeordnet, sondern als er zum Linksabbiegen ansetzte, noch am rechten Fahrbahnrand fuhr, haftet er bei einem Unfall mit einem überholenden Fahrzeug allein.  

LG Köln vom 29.03.2016, Az.: 36 O 65/15:

Ersatz der Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall

Die Höhe des zu ersetzenden Schadens richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Reparaturkosten, wenn der Geschädigte seine Obliegenheiten zur Schadensminderung berücksichtigt hat. Wenn der Geschädigte ein Privatgutachten vor der Reparatur einholt, darf er auch hinsichtlich des Reparaturweges auf das Ergebnis des Gutachtens vertrauen.

Beginn und Dauer der Nutzungsausfallentschädigung

Nutzungsausfallentschädigung ist für die gesamte Zeit der reparaturbedingten Nichtverfügbarkeit eines Kfz zu erstatten. Sie beginnt mit dem Unfall, wenn das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt nicht mehr verkehrssicher ist. Ob die Reparatur zu lange dauert, ist unerheblich, da der zeitliche Ablauf nicht in der Hand des Geschädigten liegt.

AG Hamburg vom 30.03.2016, Az.: 33A C 336/15:

Der Geschädigte hat das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, solange die Unfallschadensbagatellgrenze in Höhe von 750,- € überschritten ist.

Bei einem Verkehrsunfall hat ein Geschädigter das Recht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Bei einem Auffahrunfall kann es zu nicht sichtbaren Schäden unterhalb der weichen Stoßfängerteile kommen. Um solche Schäden zu ermitteln oder auch auszuschließen, darf sich ein Geschädigter sachverständiger Hilfe bedienen. Die Bagatellschadensgrenze liegt bei 750,- €.

AG Siegen vom 18.07.2013, 14 C 2207/12:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat keinen Anspruch auf Nachbesichtigung eines durch einen Unfall beschädigten Kraftfahrzeugs

  1. Im Regelfall hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung keinen Anspruch darauf, das durch einen Unfall beschädigte Kfz nach zu besichtigen.
  2. Eine Ausnahme davon besteht, wenn es Anhaltspunkte für einen Betrug oder die unterlassene Mitteilung von Vorschäden gibt.

Ein Zurückbehaltungsrecht der verklagten Versicherung liegt nach Auffassung des Gerichts nicht vor, denn dem Kfz-Haftpflichtversicherer steht regelmäßig kein Anspruch auf Nachbesichtigung des beim Unfall beschädigten Kfz zu. Es gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte seinen Schaden allein auf der Grundlage des von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens abrechnen darf, sofern dieses nicht offensichtliche Mängel aufweist und diese Mangelhaftigkeit auch für den Geschädigten ohne Weiteres erkennbar ist. Wenn es weder Anhaltspunkte für eine Unredlichkeit des Klägers gibt noch das Gutachten des Sachverständigen erkennbar falsch oder mangelhaft ist, muss die Versicherung es akzeptieren.

Bußgeldsachen

11.04.2016 // OLG Düsseldorf vom 8.01.16, Az.: IV 3 RBS 132/15:

Unzulässigkeit einer Bezugnahme auf eingeblendete Daten in Messfoto – keine Vorsatzvermutung bei Geschwindigkeitsüberschreitung von 100 %.

Die Datenleiste eines Messfotos ist kein Bestandteil einer „Abbildung“, sodass keine Bezugnahme gem. § 267 I S.3 StPO möglich ist.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 100 % auf einer Straße innerorts mit vier Richtungsfahrspuren lässt trotz weiterer Indizien keinen Rückschluss auf (bedingt) vorsätzliches Handeln zu.

01.04.2016 // OLG HAMBURG vom 28.12.2015 Az.: 2-86/15 RB:

Betätigung der Handykamera als Benutzen eines Mobiltelefons i.S.v. § 23 I a StVO und OLG OLDENBURG vom 7.12.2015 Az.: 2 SS OWI 290/15: Ergreifen des Ladekabels während der Fahrt als Benutzen eines Mobiltelefons i.S.v. § 23 I a StVO

24.03.2016 // OLG Naumburg Urt. v. 9.12.15 AZ.: 2 WS 221/15:

Wird für ein Geschwindigkeitsmessgerät keine Lebensakte geführt, obliegt der Bußgeldbehörde die Aufklärung der Frage, ob nach der letzten Eichung Reparaturen vorgenommen worden sind. Hat sie dies nicht getan, kann das Amtsgericht die Sache gemäß § 69 V 1 OWiG an die Verwaltungsbehörde zurückverweisen.

Reiserecht

04.10.2016 // BGH, Urt. v. 9.12.14 Az.: X ZR 147/13;X ZR 13/14;X ZR 85/12:

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung von nicht mehr als 20 % des Reisepreises zu leisten hat, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam.

29.09.2016 // BGH, Urt. v. 12.01.2016 – X ZR 4/15:

Ob ein Reiseveranstalter Vermittler oder Veranstalter von Zusatzleistungen am Urlaubsort ist, hängt von dem Gesamteindruck ab. Will er lediglich eine Fremdleistung vermitteln, muss ein entsprechender Hinweis deutlich und unmissverständlich sein.

17.03.2016 // LG Leipzig, Urteil vom 18.09.2015, Az: 8 O 1954/14:

Eine Klausel in den AGB eines Online-Reisevermittlers ist unwirksam, wenn sie gegen § 309 Nr. 12 b BGB verstößt, weil sie die Beweislast zum Nachteil des Verbrauchers ändert. Voraussetzung ist, dass der Kunde mit der Bestätigungsmail seine Daten zu prüfen, Änderungen der Buchung innerhalb einer konkreten Frist mitzuteilen hat und dies nach Ablauf der Frist ausgeschlossen ist.

08.08.2014 // Naturkatastrophen stellen außergewöhnlichen Umstand dar.

Zum Reiserecht hat der EuGH im Urteil vom 31.01.13 (AZ.: C-12/11) entschieden, dass Naturkatastrophen, wie es die Vulkanaschewolke war, und die daraus resultieren Luftraumschließungen einen außergewöhnlichen Umstand darstellen, der die Fluggesellschaften jedoch nicht von ihren Betreuungspflichten (Hotelunterkunft, Mahlzeiten, etc.) entsprechend der Vorgaben des Art. 9 der Verordnung 261/2004 entbindet.

Fluggastverordnung

FluggastrechteVO: Turbinenschaden durch Vogelschlag

Nach einem Urteil vom 24.09.13, Az.: X ZR 160/12 des BGH stellt ein durch Vogelschlag verursachter Turbinenschaden, der den Abbruch eines Starts erzwingt oder den erneuten Einsatz eines beim Landeanflug beschädigten Flugzeugs behindert, außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung dar.

Ein Luftfahrtunternehmen wird von der Verpflichtung zu einer Ausgleichszahlung nur dann frei, wenn es eine Annullierung oder erhebliche Verspätung des Flugs infolge des Schadens nicht verhindern kann. Es hat darzutun, dass es auf Störungen seines Flugplans als Folge auftretender technischer Defekte angemessen vorbereitet ist und Vorkehrungen getroffen hat, um auf solche Störungen reagieren und diese wenn möglich vermeiden zu können.

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