Ordnungswidrigkeitenverfahren:
Wir stehen Ihnen bei
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Verletzung des Ordnungsrechts, beispielsweise das Überqueren einer
roten Ampel oder die Verletzung einer Meldepflicht, die in der Regel eine Bußgeldstrafe nach sich
zieht. Um einem drohenden Bußgeld zu entgehen, sollten Sie sich bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren
umgehend an unsere Kanzlei in Leipzig wenden. Unsere Strafverteidiger wahren Ihre
Rechte und vertreten Sie stets mit Nachdruck. Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir immer auf
dem neuesten Stand der deutschen und europäischen Rechtsprechung und stehen Ihnen in allen Bereichen
des Strafrechts kompetent zur Seite. Als Referenz haben wir eine interessante Sammlung einiger Urteile
aus den letzten Jahren für Sie zusammengestellt.
Kontaktieren Sie unsere Strafverteidiger und vereinbaren Sie ein unverbindliches
Beratungsgespräch. Wir klären offene Fragen und helfen Ihnen gerne weiter!
Ein Fachanwalt für Strafrecht von Rabe Kirsche & Kollegen kümmert sich umfassend und
zuverlässig um Ihre Angelegenheit. Werden Ihnen beispielsweise Straftaten wie Einbruch, Diebstahl,
Betrug, Volksverhetzung oder Körperverletzung vorgeworfen, sollten Sie sich direkt an unsere Kanzlei
wenden. Als kompetente Strafverteidiger sind wir der Rechtsbeistand Ihres
Vertrauens und kümmern uns um die Abwicklung aller juristischen Angelegenheiten.
Übrigens: Bei uns sind Sie auch bei allen Fragen und Angelegenheiten rund um die Rechtsbereiche
Arbeitsrecht und Versicherungsrecht gut aufgehoben. Auch falls Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
benötigen, finden Sie bei uns den richtigen Ansprechpartner. Unsere Strafverteidiger
haben für all Ihre Anliegen stets ein offenes Ohr. Vereinbaren Sie am besten gleich ein erstes
Beratungsgespräch!
BTM – Fachanwalt für Betäubungsmittelrecht
Betäubungsmittelstraftaten und Drogendelikte, kurz BTM, sind ein Spezialgebiet des Strafrechts,
in dem mehr als nur ein Fachanwalt aus unserer Kanzlei seit vielen Jahren tätig ist. Sehen Sie
sich mit einem derartigen Verfahren konfrontiert, verlieren Sie keine wertvolle Zeit und wenden
Sie sich schnellstmöglich an unsere erfahrenen Strafverteidiger.
Pflichtverteidigung für Mandanten
Sie sind mit dem Gesetz aneinandergeraten? Sie haben eine polizeiliche Vorladung erhalten? Oder liegt
ein Haftbefehl gegen Sie vor? Bewahren Sie zunächst einmal einen kühlen Kopf und berufen Sie sich
auf das Recht zu schweigen. So verhindern Sie, sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken,
die eventuell vor Gericht gegen Sie verwendet werden könnten. Nehmen Sie stattdessen umgehend Kontakt
mit uns auf. Denn jeder hat das Recht auf eine Pflichtverteidigung. Ihr Strafverteidiger unserer
Kanzlei vertritt Ihr Anliegen auch im Gerichtsfall seriös und rechtssicher. Wir
klären Sie über etwaige Verteidigungsmöglichkeiten sowie strafrechtliche Risiken auf und erörtern
gemeinsam weiterführende Schritte. Dabei handeln wir ausschließlich im Sinne unserer Mandantschaft,
denn Ehrlichkeit, Vertrauen sowie Seriosität sind bei uns oberstes Gebot.
Sollten Sie keine Pflichtverteidigung bzw. keinen Strafverteidiger, sondern Unterstützung in andern
Rechtsbereichen benötigen, können Sie sich ebenfalls an unserer Kanzlei
wenden. Wir sind Experten auf den Gebieten Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie Versicherungsrecht.
Stöbern Sie durch unsere Auswahl an interessanten Urteilen aus den letzten Jahren und machen Sie sich
ein eigenes Bild von unserer Arbeit!
Melden Sie sich am besten noch heute und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Unsere Strafverteidiger sind sowohl telefonisch in unserer Kanzlei als auch schriftlich
per E-Mail oder über unser Online-Kontaktformular für Sie zu erreichen.